Vertragsbedingungen Webdesign & Abo-Bedingungen
Vertrags- und Abo-Bedingungen Webdesign
RM-Werbung – Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen RM-Werbung (Inhaber …) und seinen Auftraggebern über die Neuerstellung, Überarbeitung und laufende Betreuung von Websites mit modernem Laravel / TALL-Stack. Sie gelten insbesondere für Handwerksbetriebe, Gastronomie, Hotellerie, Vereine und Verbände in Kaiserslautern und der Westpfalz.
2. Unsere Webdesign-Modelle im Überblick
A. Einmalig-Kauf Du zahlst einmalig und die fertige Website gehört dir. Preisrahmen: 2.900 – 3.500 € zzgl. MwSt. (je nach Umfang und gewünschten Funktionen). Ideal für Betriebe, die keine monatlichen Kosten wünschen.
B. Monats-Abo-Modelle (ohne hohe Anfangsinvestition)
- Starter – 40 €/Monat + einmalig 500 € Einrichtungsgebühr
- Pro (meistgewählt) – 80 €/Monat – keine Einmalkosten
- Business – 180 €/Monat – inkl. Blog & aktiver Google-Pflege
- Komplettpaket Werbeagentur – ab 999 €/Monat (2 Jahre) bzw. 1.290 €/Monat (1 Jahr) – alles aus einer Hand (Web + SEO + Social Media + Content)
3. Leistungsumfang der einzelnen Pakete
Immer enthalten sind:
- Individuelle Programmierung mit Laravel 13, Livewire, Alpine.js & Tailwind CSS
- Vollständig mobile-responsive Design
- Technische SEO-Optimierung inkl. Geo-SEO für Kaiserslautern & Westpfalz
- SSL-Verschlüsselung, Hosting, tägliche Backups
- Bis zu 10 E-Mail-Adressen (2 GB)
- Kontaktformulare und grundlegende Funktionen (Terminbuchung, etc. möglich)
Zusätzlich je nach Paket:
- Laufende Sicherheits-Updates & Performance-Optimierung
- Monatliche kleine inhaltliche Änderungen
- E-Mail- und Telefon-Support
- Bei Business-Paket: Blog-System, Google-Unternehmensprofil-Pflege, monatliches SEO-Reporting
- Bei Komplettpaket: Zusätzlich Social-Media-Betreuung, Content-Erstellung (Fotos/Videos) und strategische Beratung
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
- Starter-Paket: Nach Einrichtung monatlich kündbar (Frist 30 Tage zum Monatsende)
- Pro-Paket: Monatlich kündbar nach der ersten 3-Monats-Probezeit
- Business & Komplettpaket: Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, danach monatlich kündbar
- Sonderregel Probezeit: In den ersten 3 Monaten ist jedes Abo jederzeit kündbar – ohne weitere Kosten. Danach gilt die reguläre Laufzeit.
Kündigungen müssen in Textform (per E-Mail) erfolgen.
5. Zahlungsbedingungen
- Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat (empfohlen) oder Rechnung
- Rechnungsstellung monatlich im Voraus
- Zahlungsziel: 14 Tage
- Bei Zahlungsverzug: Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß gesetzlichen Vorgaben. Bei längerem Verzug können wir den Zugang zur Website vorübergehend einschränken.
6. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Erstellung benötigten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten) rechtzeitig und in geeigneter Qualität zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.
7. Nutzungs- und Urheberrechte
- Beim Einmalig-Kauf geht nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der erstellten Website auf den Kunden über.
- Bei Abo-Modellen erhält der Kunde ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht.
- Der Quellcode, das Design-Konzept und alle von RM-Werbung entwickelten technischen Lösungen bleiben geistiges Eigentum von RM-Werbung.
8. Gewährleistung und Haftung
- Beim Einmalig-Kauf gewähren wir 3 Monate Gewährleistung ab Übergabe.pages/vertragsbedingungen-webdesign
- RM-Werbung haftet nicht für Schäden, die durch vom Kunden eingepflegte Inhalte oder unsachgemäße Nutzung entstehen.
- Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
9. Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kaiserslautern.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.